Bekanntmachung über die Kapitalrückzahlung im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
13.10.2016
Bekanntmachung über die Kapitalrückzahlung im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Januar 2016 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 58.890.636,00 um EUR 53.001.567,00 auf EUR 5.889.063,00 nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung ist zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre in der Art erfolgt, dass die Aktien der Gesellschaft im Verhältnis von 10:1 zusammengelegt worden sind.
Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 8.April 2016 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Die gemäß § 225 AktG für die Kapitalrückzahlung maßgebliche Bekanntmachung der Kapitalherabsetzung wurde am 8. April 2016 gemäß § 10 HGB veröffentlicht.
Die Kapitalrückzahlung von
EUR 9,00 je konvertierter Stückaktie
(WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402)
erfolgt am 14. Oktober 2016 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Anspruch auf die Zahlung haben diejenigen Aktionäre, die am Abend des 13. Oktober 2016 konvertierte Aktien der Clere AG in ihrem Depot halten. Die Aktionäre brauchen für die Auszahlung nichts zu veranlassen.
Bad Oeynhausen, im Oktober 2016
Clere AG
Der Vorstand