DGAP-Ad-hoc: Balda AG: Balda-Bezugspreis 10 Euro je neue Aktie
10.12.2007
Balda AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
10.12.2007 07:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Balda-Bezugspreis 10 Euro je neue Aktie
– Mittelzufluss voraussichtlich rund 68 Millionen Euro (brutto)
– Zeichnungsangebote der Hauptaktionäre decken Kapitalerhöhung in vollem
Umfang ab
– Ende der Bezugsfrist 17. Dezember 2007, 12:00 Uhr (MEZ)
Bad Oeynhausen, 10. Dezember 2007. Der Vorstand der Balda AG hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrates den Bezugspreis für die neuen Aktien aus der
im November 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung mit 10 Euro je Aktie
festgesetzt. Auf Basis des Bezugspreises beträgt der Mittelzufluss
insgesamt rund 68 Millionen Euro (brutto).
Die Hauptaktionäre hatten bereits vor Beginn der Bezugsfrist erklärt, ihre
Bezugsrechte bei einem Bezugspreis von 10 Euro auszuüben. Sie haben zu
diesem Preis auch für alle übrigen neuen Aktien verbindliche
Zeichnungsangebote abgegeben. Damit ist das gesamte Kapitalerhöhungsvolumen
abgedeckt.
Mit der Kapitalerhöhung will Balda die Bilanzstruktur stärken, den
Finanzierungsspielraum erhöhen und Position in den Wachstumsregionen Asiens
weiter ausbauen.
Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 17. Dezember 2007 (12:00 Uhr
MEZ). Am 13. Dezember 2007 werden die Bezugsrechte letztmals gehandelt. Ab
19. Dezember 2007 werden die neuen Balda-Aktien in die Notierung der alten
Aktien einbezogen.
Unter Berücksichtigung der Nachfrage nach neuen Aktien sowie unter
Einschätzung der Volatilität und der Marktgegebenheiten wurde der
Bezugspreis auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der
Balda-Aktie, der sich in der Zeit vom 3. bis 7. Dezember 2007 im XETRA
Handel mit 9,7321 Euro ergab, zuzüglich eines Aufschlags von 2,75 Prozent
festgelegt.
Vor der für den 11. Dezember 2007 vorgesehenen Hinterlegung des
Bezugspreises bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgegebene Bezugserklärungen können innerhalb von zwei Werktagen nach der
Hinterlegung des Bezugspreises, letztmals somit voraussichtlich am 13.
Dezember 2007, gegenüber der Bank, die die Bezugserklärung entgegengenommen
hat, widerrufen werden.
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Unternehmensprofil Balda AG
Der international operierende Balda-Konzern entwickelt und produziert mit
einer hohen Fertigungstiefe komplette Baugruppen aus Kunststoff, Metall und
Elektronikkomponenten sowie Touch-Sensoren. Kunden des SDAX Unternehmens
sind internationale Markenunternehmen aus der Mobilfunkindustrie, der
Medizintechnik sowie aus verschiedenen artverwandten Märkten.
Die Integration von Kunststoff- und Touchscreen-Technologien schafft einen
völlig neuen Kundennutzen. Nur der Balda-Konzern bietet derzeit weltweit
Produkte beider Technologien aus einer Hand. Der Konzern ist in den
wichtigen Wachstumsmärkten China und Indien mit vier eigenen
Produktionsstandorten stark positioniert. Werke in Brasilien und in
Malaysia sowie der Standort in Deutschland für Balda Medical unterstreichen
die weltweite Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns.
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Bei Rückfragen: Balda AG, Clas Röhl, Telefon: (05734) 922 – 2728, Fax:
(05734) 922 – 2691, E-Mail: croehl@balda.de, Internet: www.balda.de
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Diese ad hoc-Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den
heutigen Erwartungen des Balda Managements beruhen. Sie bergen daher eine
Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weil sie sich auf zukünftige
Ereignisse beziehen und von in der Zukunft eintretenden Umständen abhängen.
Hierzu zählen unter anderem die Entwicklungen in der Industrie für mobile
Kommunikation und bei der eingesetzten Technologie sowie die Fähigkeit,
neue Produkte zeitgerecht und erfolgreich zu entwickeln. Balda wird diese
zukunftsgerichteten Aussagen weder aktualisieren, noch sie bei einer
anderen als der erwarteten Entwicklung korrigieren, es sei denn, es besteht
hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.
Diese ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den
Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land dar. Die Aktien der Balda AG
(die ‚Aktien‘) dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen
oder für Rechnung von U.S.-Personen (wie in der Regulation S des
U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der ‚Securities Act‘) definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei
denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem
Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem
Securities Act registriert.
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