DGAP-Ad-hoc: Balda AG: Balda-Bezugspreis 10 Euro je neue Aktie

10.12.2007

Balda AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

10.12.2007 07:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Balda-Bezugspreis 10 Euro je neue Aktie

– Mittelzufluss voraussichtlich rund 68 Millionen Euro (brutto)

– Zeichnungsangebote der Hauptaktionäre decken Kapitalerhöhung in vollem

Umfang ab

– Ende der Bezugsfrist 17. Dezember 2007, 12:00 Uhr (MEZ)

Bad Oeynhausen, 10. Dezember 2007. Der Vorstand der Balda AG hat mit

Zustimmung des Aufsichtsrates den Bezugspreis für die neuen Aktien aus der

im November 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung mit 10 Euro je Aktie

festgesetzt. Auf Basis des Bezugspreises beträgt der Mittelzufluss

insgesamt rund 68 Millionen Euro (brutto).

Die Hauptaktionäre hatten bereits vor Beginn der Bezugsfrist erklärt, ihre

Bezugsrechte bei einem Bezugspreis von 10 Euro auszuüben. Sie haben zu

diesem Preis auch für alle übrigen neuen Aktien verbindliche

Zeichnungsangebote abgegeben. Damit ist das gesamte Kapitalerhöhungsvolumen

abgedeckt.

Mit der Kapitalerhöhung will Balda die Bilanzstruktur stärken, den

Finanzierungsspielraum erhöhen und Position in den Wachstumsregionen Asiens

weiter ausbauen.

Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 17. Dezember 2007 (12:00 Uhr

MEZ). Am 13. Dezember 2007 werden die Bezugsrechte letztmals gehandelt. Ab

19. Dezember 2007 werden die neuen Balda-Aktien in die Notierung der alten

Aktien einbezogen.

Unter Berücksichtigung der Nachfrage nach neuen Aktien sowie unter

Einschätzung der Volatilität und der Marktgegebenheiten wurde der

Bezugspreis auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der

Balda-Aktie, der sich in der Zeit vom 3. bis 7. Dezember 2007 im XETRA

Handel mit 9,7321 Euro ergab, zuzüglich eines Aufschlags von 2,75 Prozent

festgelegt.

Vor der für den 11. Dezember 2007 vorgesehenen Hinterlegung des

Bezugspreises bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

abgegebene Bezugserklärungen können innerhalb von zwei Werktagen nach der

Hinterlegung des Bezugspreises, letztmals somit voraussichtlich am 13.

Dezember 2007, gegenüber der Bank, die die Bezugserklärung entgegengenommen

hat, widerrufen werden.

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Unternehmensprofil Balda AG

Der international operierende Balda-Konzern entwickelt und produziert mit

einer hohen Fertigungstiefe komplette Baugruppen aus Kunststoff, Metall und

Elektronikkomponenten sowie Touch-Sensoren. Kunden des SDAX Unternehmens

sind internationale Markenunternehmen aus der Mobilfunkindustrie, der

Medizintechnik sowie aus verschiedenen artverwandten Märkten.

Die Integration von Kunststoff- und Touchscreen-Technologien schafft einen

völlig neuen Kundennutzen. Nur der Balda-Konzern bietet derzeit weltweit

Produkte beider Technologien aus einer Hand. Der Konzern ist in den

wichtigen Wachstumsmärkten China und Indien mit vier eigenen

Produktionsstandorten stark positioniert. Werke in Brasilien und in

Malaysia sowie der Standort in Deutschland für Balda Medical unterstreichen

die weltweite Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns.

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Bei Rückfragen: Balda AG, Clas Röhl, Telefon: (05734) 922 – 2728, Fax:

(05734) 922 – 2691, E-Mail: croehl@balda.de, Internet: www.balda.de

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Diese ad hoc-Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den

heutigen Erwartungen des Balda Managements beruhen. Sie bergen daher eine

Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weil sie sich auf zukünftige

Ereignisse beziehen und von in der Zukunft eintretenden Umständen abhängen.

Hierzu zählen unter anderem die Entwicklungen in der Industrie für mobile

Kommunikation und bei der eingesetzten Technologie sowie die Fähigkeit,

neue Produkte zeitgerecht und erfolgreich zu entwickeln. Balda wird diese

zukunftsgerichteten Aussagen weder aktualisieren, noch sie bei einer

anderen als der erwarteten Entwicklung korrigieren, es sei denn, es besteht

hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

Diese ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch

die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den

Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land dar. Die Aktien der Balda AG

(die ‚Aktien‘) dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen

oder für Rechnung von U.S.-Personen (wie in der Regulation S des

U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung

(der ‚Securities Act‘) definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei

denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem

Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem

Securities Act registriert.

10.12.2007 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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