DGAP-Ad-hoc: Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

03.05.2017
DGAP-Ad-hoc: Clere AG / Schlagwort(e): Delisting

Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch

Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

 

 

03.05.2017 / 19:33 CET/CEST

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Ad-hoc-Meldung

CLERE AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch

Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

Berlin, den 3. Mai 2017 – Der Vorstand der CLERE AG hat heute mit Zustimmung

des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich des Eintretens neuer,

entgegenstehender Umstände den Widerruf der Zulassung der Aktien der

Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

zu beantragen (sogenanntes Delisting). Der Vorstand ist zu der Überzeugung

gelangt, dass der Nutzen der Börsennotierung der Aktien der CLERE AG den

dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die CLERE AG hat daher

heute mit der Hauptaktionärin der CLERE AG, der Elector GmbH, die aktuell

33,19 % der Aktien der CLERE AG hält, eine Delisting-Vereinbarung

geschlossen. Aufgrund der Delisting-Vereinbarung ist die Elector GmbH

verpflichtet, den Aktionären der CLERE AG anzubieten, ihre sämtlichen Aktien

gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten

durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten

sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das

Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben. Die Gesellschaft hat sich im

Gegenzug verpflichtet – vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der

Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände

und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten – innerhalb der Annahmefrist des

Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien

der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das

Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.

Die Elector GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Delisting-Erwerbsangebot zum

gesetzlichen Mindestpreis machen wird.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die

Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand

rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung

der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung

des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter

Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der CLERE AG nicht mehr

an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im

Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand

und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot

gemäß § 27 WpÜG.

Thomas Krupke

Vorstand

CLERE AG

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Clere AG

Schlüterstr. 45

10707 Berlin

Deutschland

E-Mail: info@clere.de

Internet: www.clere.de

ISIN: DE000A2AA402

WKN: A2AA40

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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