DGAP-Ad-hoc: Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt
03.05.2017
DGAP-Ad-hoc: Clere AG / Schlagwort(e): Delisting
Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch
Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt
03.05.2017 / 19:33 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung
CLERE AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch
Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt
Berlin, den 3. Mai 2017 – Der Vorstand der CLERE AG hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich des Eintretens neuer,
entgegenstehender Umstände den Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
zu beantragen (sogenanntes Delisting). Der Vorstand ist zu der Überzeugung
gelangt, dass der Nutzen der Börsennotierung der Aktien der CLERE AG den
dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die CLERE AG hat daher
heute mit der Hauptaktionärin der CLERE AG, der Elector GmbH, die aktuell
33,19 % der Aktien der CLERE AG hält, eine Delisting-Vereinbarung
geschlossen. Aufgrund der Delisting-Vereinbarung ist die Elector GmbH
verpflichtet, den Aktionären der CLERE AG anzubieten, ihre sämtlichen Aktien
gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten
sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das
Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben. Die Gesellschaft hat sich im
Gegenzug verpflichtet – vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der
Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände
und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten – innerhalb der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien
der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das
Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Die Elector GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Delisting-Erwerbsangebot zum
gesetzlichen Mindestpreis machen wird.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der CLERE AG nicht mehr
an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im
Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand
und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot
gemäß § 27 WpÜG.
Thomas Krupke
Vorstand
CLERE AG
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Clere AG
Schlüterstr. 45
10707 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@clere.de
Internet: www.clere.de
ISIN: DE000A2AA402
WKN: A2AA40
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
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