DGAP-News: Balda AG: Die Balda AG teilt mit:

11.02.2008

Balda AG / Schlagwort(e): Sonstiges

11.02.2008 07:30

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Die Balda AG teilt mit:

– Die Balda AG ist allen Verpflichtungen aus dem Verkauf der europäischen

Infocom-Aktivitäten nachgekommen und wird dies auch künftig so halten

– Die Balda AG hat die vereinbarten Zahlungen an die KS Plastic

Solutions-Gruppe geleistet und so die Löhne und Gehälter abgesichert

– Die Balda AG ist bestürzt, dass den Mitarbeitern der KS Plastic

Solutions-Gruppe Löhne und Gehälter vorenthalten werden

– Die Balda AG hat keinerlei Hinweise, dass Teile der KS Plastic

Solutions-Gruppe Zahlungsschwierigkeiten haben

Am 9. Februar 2008 gab es in der Neue Westfälische Zeitung unter dem Titel

‚Balda zahlt die Löhne nicht‘ Spekulationen in Zusammenhang mit den von der

KS Plastic Solutions GmbH erworbenen europäischen Infocom-Aktivitäten. Der

Bericht wurde von einzelnen Medien aufgegriffen. Wir nehmen dies zum Anlass

darauf hinzuweisen, dass die Balda AG alle vertraglichen Verpflichtungen

aus dem Verkauf eingehalten hat und ihnen auch künftig nachkommen wird.

‚Wir wissen nicht, was bei der KS Plastic Solutions-Gruppe vorgeht, aber

wir sind bestürzt, dass den Mitarbeitern dort Löhne und Gehälter

vorenthalten werden. Wir haben keine Hinweise, dass Teile der KS Plastic

Solutions-Gruppe Zahlungsschwierigkeiten haben. Im Gegenteil, ausreichende

Liquidität zur Begleichung der Löhne und Gehälter ist nach unserer Kenntnis

vorhanden, insbesondere auch aufgrund der durch uns zur Verfügung

gestellten Mittel‘, so Joachim Gut, der Vorsitzende des Vorstandes der

Balda AG. ‚Wir haben alles getan, um den Beschäftigten eine Perspektive zu

geben. Wir haben dabei ohne Verzögerung gehandelt, denn Unsicherheit ist

schlecht für die Mitarbeiter und für das Geschäft.‘ Balda AG hat die

vertraglich vereinbarten Zahlungen an die KS Plastic Solutions-Gruppe

fristgerecht geleistet und so die Löhne und Gehälter abgesichert.

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Unternehmensprofil Balda AG

Der international operierende Balda-Konzern entwickelt und produziert mit

einer hohen Fertigungstiefe komplette Baugruppen aus Kunststoff, Metall und

Elektronikkomponenten sowie Touch-Sensoren. Kunden des SDAX Unternehmens

sind internationale Markenunternehmen aus der Mobilfunkindustrie, der

Medizintechnik sowie aus verschiedenen artverwandten Märkten.

Die Integration von Kunststoff- und Touchscreen-Technologien schafft einen

völlig neuen Kundennutzen. Nur der Balda-Konzern bietet derzeit weltweit

Produkte beider Technologien aus einer Hand. Der Konzern ist in den

wichtigen Wachstumsmärkten China und Indien mit vier eigenen

Produktionsstandorten stark positioniert. Werke in Brasilien und in

Malaysia sowie der Standort in Deutschland für Balda Medical unterstreichen

die weltweite Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns.

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Bei Rückfragen: Balda AG, Clas Röhl, Telefon: (05734) 922 – 2728, Fax:

(05734) 922 – 2691, E-Mail: croehl@balda.de, Internet: www.balda.de

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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den

heutigen Erwartungen des Balda Managements beruhen. Sie bergen daher eine

Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weil sie sich auf zukünftige

Ereignisse beziehen und von in der Zukunft eintretenden Umständen abhängen.

Hierzu zählen unter anderem die Entwicklungen in der Industrie für mobile

Kommunikation und bei der eingesetzten Technologie sowie die Fähigkeit,

neue Produkte zeitgerecht und erfolgreich zu entwickeln. Balda wird diese

zukunftsgerichteten Aussagen weder aktualisieren, noch sie bei einer

anderen als der erwarteten Entwicklung korrigieren, es sei denn, es besteht

hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch

die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den

Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land dar. Die Aktien der Balda AG

(die ‚Aktien‘) dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen

oder für Rechnung von U.S.-Personen (wie in der Regulation S des

U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung

(der ‚Securities Act‘) definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei

denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem

Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem

Securities Act registriert.

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