Umstellung der Börsennotierung infolge Kapitalherabsetzung durchgeführt

26.04.2016

Die im Zuge der ordentlichen Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien erforderliche Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft ist erfolgt.
Die im Verhältnis 10:1 zusammengelegten (sog. konvertierten) Aktien der Gesellschaft sind seit dem 22. April 2016 an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402 notiert. Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde unter der WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402 verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist.

Soweit ein Aktionär am Abend des 21. April 2016 eine Anzahl von Aktien hielt, die nicht durch zehn teilbar war, so dass eine Zusammenlegung nicht restlos möglich war, sind sog. Aktienspitzen entstanden. Die Depotbanken werden sich auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich dieser Aktienspitzen bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der WKN A2AA5J / ISIN DE000A2AA5J1 geführt. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens bis zum 6. Mai 2016, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktien zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Der Kapitalrückzahlungsbetrag an die Aktionäre in Höhe von EUR 0,90 pro zusammengelegter Alt-Aktie (WKN 521510 / ISIN DE0005215107) bzw. EUR 9,00 je konvertierter Aktie (WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402) wird nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen von sechs Monaten ab Bekanntmachung der ordentlichen Kapitalherabsetzung im Handelsregister zu einem noch vom Vorstand der Gesellschaft festzulegenden Termin erfolgen. Einzelheiten der Rückzahlung werden rechtzeitig im Bundesanzeiger bekannt gemacht.