DGAP-Ad-hoc: Balda AG: Balda AG erhebt Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Organmitglieder

22.12.2014

Balda AG / Schlagwort(e): Sonstiges

22.12.2014 14:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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Der Aufsichtsrat der Balda AG hat heute der Geltendmachung von

Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die ehemaligen

Aufsichtsratsmitglieder Dr. Michael Naschke, Yu-Sheng Kai und Chun-Chen

Chen zugestimmt und zugleich die Inanspruchnahme des ehemaligen

Alleinvorstands Rainer Mohr beschlossen.

Den ehemaligen Organmitgliedern werden Pflichtverletzungen im Zusammenhang

mit dem beabsichtigten Verkauf von Aktien an der TPK Holding Co. im Juli

2011 vorgeworfen, aufgrund derer die TPK-Aktien erst zu einem späteren

Zeitpunkt zu einem deutlich geringeren Preis veräußert werden konnten. Das

Schadenspotential beläuft sich nach derzeitiger Berechnung auf einen Wert

im zweistelligen Millionenbereich.

Kontakt/Ansprechpartner:

Kathrin Wiederrich

Michael Pfister

Tel: +49 (0) 5734 922-2555

ir@balda-group.com

Über Balda:

Balda (ISIN: DE0005215107) ist ein Anbieter hochwertiger Lösungen aus

Kunststoff für qualitativ anspruchsvolle Anwendungsbereiche in der

Healthcare-, Lifestyle-, Automotive- und Unterhaltungselektronik-Branche.

Balda ist operativ in Europa und Amerika tätig und verfügt über modernste

Produktionsstandorte am Unternehmenssitz in Bad Oeynhausen, Deutschland

sowie in den USA. Der Erfolg des Unternehmens, das weltweit rund 780

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, basiert auf dem Einsatz

modernster, kosteneffizienter Technologien und auf der engen und

vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kunden.

www.balda-group.com

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