DGAP-News: Balda AG: Elector GmbH scheitert vor Gericht mit Versuch, aktive Aktionärsansprache zu verbieten
14.08.2013
DGAP-News: Balda AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
Balda AG: Elector GmbH scheitert vor Gericht mit Versuch, aktive
Aktionärsansprache zu verbieten
14.08.2013 / 13:05
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– Gesellschaft darf Dienstleister vor außerordentlicher Hauptversammlung
beauftragen
Bielefeld, 14. August 2013 – Die Balda AG darf im Vorfeld der kommenden
außerordentlichen Hauptversammlung einen Dienstleister beauftragen, um
Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft auf das Aktionärstreffen
aufmerksam zu machen und zur Ausübung ihrer Stimmrechte aufzufordern. Dies
hat das Landgericht Bielefeld gestern nach mündlicher Verhandlung
festgestellt und damit einen Antrag des Aktionärs Elector GmbH auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
Wie bekannt, hat die Elector GmbH für den 4./5. September 2013 zu einer
weiteren außerordentlichen Hauptversammlung nach Berlin eingeladen, nachdem
eine erste außerordentliche Hauptversammlung am 18. Juli wegen eines
Formfehlers des einladenden Aktionärs Elector keine Beschlüsse fassen
konnte. Gegenstand der Tagesordnung ist erneut die komplette Neubesetzung
des Aufsichtsrats der Balda AG durch Vertreter des Aktionärs, der unter 30%
des Grundkapitals hält.
Die Beauftragung eines Dienstleisters, der im Auftrag der Gesellschaft mit
Aktionärinnen und Aktionären in Kontakt tritt und auf die bevorstehende
Hauptversammlung hinweist, wird seit Jahren von zahlreichen
Aktiengesellschaften in Deutschland praktiziert. Das Landgericht stellte in
seiner gestrigen Entscheidung fest, dass darin nicht – wie von Elector
unterstellt – die unzulässige Einflussnahme der Verwaltung auf die
Aktionärinnen und Aktionäre liege.
Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG werten den gescheiterten Antrag der
Elector GmbH als neuerlichen Versuch, auf eine möglichst niedrige Präsenz
auf der außerordentlichen Hauptversammlung hinzuwirken, um die eigenen
Chancen bei den Abstimmungen zu erhöhen. Dafür spricht bereits die erneute
Wahl von Berlin als Versammlungsort, obwohl Hauptversammlungen der
Gesellschaft üblicherweise in Ostwestfalen stattfinden, wo sich eine
Vielzahl von Aktionären befindet.
Darüber hinaus scheiterte Elector mit dem Antrag, der Balda AG die Nutzung
des bestehenden genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes der
Aktionäre vor der außerordentlichen Hauptversammlung per einstweiliger
Verfügung zu untersagen. Balda sieht in diesem Antrag den unzulässigen
Versuch der Elector GmbH, den Organen der Gesellschaft direkte
Handlungsanweisungen zu geben. Abgesehen davon ist die Nutzung des
genehmigten Kapitals derzeit nicht geplant.
Kontakt:
Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: +49 – 54 04 – 91 92 0
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Mail: office@elsner-kommunikation.de
Über Balda
Balda ist ein Anbieter hochwertiger Lösungen aus Kunststoff für qualitativ
anspruchsvolle Anwendungsbereiche in der Medizintechnik, der optischen
Industrie, der Automobilindustrie und anderen industriellen
Spezialgebieten. Balda ist mit seinen operativen Geschäftsbereichen Balda
Medical und Balda Technical international tätig und verfügt über
Produktionsstandorte in Deutschland und in den USA. Der Erfolg des
Unternehmens, das weltweit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt, basiert auf dem Einsatz modernster, kosteneffizienter
Technologien und auf der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den
Kunden. Die Aktie der Balda AG (ISIN: DE0005215107) ist im SDax-Segment der
Deutschen Börse notiert. Geschäftsjahresende ist am 30. Juni.
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