DGAP-News: Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassen
18.07.2013
DGAP-News: Balda AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse
fassen
18.07.2013 / 12:04
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Drei Rechtsgutachten bestätigen schwerwiegenden Fehler des einladenden
Aktionärs Elector GmbH
Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden
Berlin, 18. Juli 2013 – Die Aktionäre der Balda AG können auf der heute in
Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung keine Beschlüsse
fassen. Grund ist ein schwerwiegender und irreparabler Fehler des Aktionärs
Elector GmbH (Elector), der zu der Hauptversammlung eingeladen hatte: Die
Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden. Dies
ist aber die Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung.
Elector hat in ihrer Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
angegeben, dass sich die Aktionäre bei dem von Elector, nicht aber von der
Balda AG beauftragten Dienstleister Haubrok Corporate Events GmbH (Haubrok)
anmelden sollen. Das war unzulässig. Dies stellen drei Gutachten von
renommierten Aktienrechtlern fest, die dem Aufsichtsratsvorsitzenden und
Versammlungsleiter Dr. Michael Naschke vorliegen. Erforderlich ist demnach
die Anmeldung bei der Gesellschaft. Die Anmeldung bei Haubrok genügt nicht,
weil die Gesellschaft mit der Beauftragung von Haubrok nicht einverstanden
war.
Hintergrundinformationen
Nachdem es im Anmeldevorgang zur Hauptversammlung zu zahlreichen
Unregelmäßigkeiten gekommen war und der Balda AG am Ende der Anmeldefrist
noch keine Informationen zum Anmeldestand vorlagen, hat die Gesellschaft
prüfen lassen, ob der Dienstleister Haubrok von Elector als Anmeldestelle
bestimmt werden durfte.
Auf der Basis schwerwiegender Bedenken der eigenen Rechtsanwälte
beauftragte die Balda AG sodann drei renommierte Gutachter mit einer
eingehenden Prüfung. Diese kamen unabhängig voneinander alle zu dem
Ergebnis, dass ein schwerwiegender Einberufungsfehler vorliegt. Die
außerordentliche Hauptversammlung kann daher keine rechtmäßigen Beschlüsse
fassen.
Vor diesem Hintergrund sah sich der als Versammlungsleiter berufene
Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke gezwungen, der
Hauptversammlung mitzuteilen, dass er keine Abstimmung zu den
vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten zulassen werde. Allerdings ließ er die
Debatte zur Tagesordnung zu. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die
komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates der Balda AG mit Kandidaten von
Elector.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte der Elector GmbH bzw. ihrem
geschäftsführenden Alleingesellschafter Dr. Thomas van Aubel noch vor der
Einberufung der Hauptversammlung angeboten, den Dienstleister PR im Turm
HV-Service AG als Anmeldestelle vorzusehen, der bereits bei einer Vielzahl
von Hauptversammlungen der Balda AG tätig gewesen war. Dieses Angebot
lehnte Elector ab und gab in der von ihr veröffentlichten Einladung zur
Hauptversammlung stattdessen eigenmächtig die Haubrok Corporate Events GmbH
als Anmeldestelle an.
Der Fehler bei der Einberufung der Hauptversammlung ist allein der Elector
GmbH zuzurechnen. Die Kosten, die ihr bei der Einberufung und Vorbereitung
der Hauptversammlung entstanden sind, können daher nicht von der Balda AG
erstattet werden.
Kontakt Balda AG:
Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: +49 – 89 – 99 24 96 30
Mail: office@elsner-kommunikation.de
Über Balda
Balda ist ein Anbieter hochwertiger Lösungen aus Kunststoff für qualitativ
anspruchsvolle Anwendungsbereiche in der Medizintechnik, der optischen
Industrie, der Automobilindustrie und anderen industriellen
Spezialgebieten. Balda ist mit seinen operativen Geschäftsbereichen Balda
Medical und Balda Technical international tätig und verfügt über
Produktionsstandorte in Deutschland und in den USA. Der Erfolg des
Unternehmens, das weltweit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt, basiert auf dem Einsatz modernster, kosteneffizienter
Technologien und auf der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den
Kunden. Die Aktie der Balda AG (ISIN: DE0005215107) ist im SDax-Segment der
Deutschen Börse notiert. Das Geschäftsjahr endet am 30. Juni.
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