DGAP-News: Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassen

18.07.2013

DGAP-News: Balda AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse

fassen

18.07.2013 / 12:04

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Drei Rechtsgutachten bestätigen schwerwiegenden Fehler des einladenden

Aktionärs Elector GmbH

Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden

Berlin, 18. Juli 2013 – Die Aktionäre der Balda AG können auf der heute in

Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung keine Beschlüsse

fassen. Grund ist ein schwerwiegender und irreparabler Fehler des Aktionärs

Elector GmbH (Elector), der zu der Hauptversammlung eingeladen hatte: Die

Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden. Dies

ist aber die Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung.

Elector hat in ihrer Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

angegeben, dass sich die Aktionäre bei dem von Elector, nicht aber von der

Balda AG beauftragten Dienstleister Haubrok Corporate Events GmbH (Haubrok)

anmelden sollen. Das war unzulässig. Dies stellen drei Gutachten von

renommierten Aktienrechtlern fest, die dem Aufsichtsratsvorsitzenden und

Versammlungsleiter Dr. Michael Naschke vorliegen. Erforderlich ist demnach

die Anmeldung bei der Gesellschaft. Die Anmeldung bei Haubrok genügt nicht,

weil die Gesellschaft mit der Beauftragung von Haubrok nicht einverstanden

war.

Hintergrundinformationen

Nachdem es im Anmeldevorgang zur Hauptversammlung zu zahlreichen

Unregelmäßigkeiten gekommen war und der Balda AG am Ende der Anmeldefrist

noch keine Informationen zum Anmeldestand vorlagen, hat die Gesellschaft

prüfen lassen, ob der Dienstleister Haubrok von Elector als Anmeldestelle

bestimmt werden durfte.

Auf der Basis schwerwiegender Bedenken der eigenen Rechtsanwälte

beauftragte die Balda AG sodann drei renommierte Gutachter mit einer

eingehenden Prüfung. Diese kamen unabhängig voneinander alle zu dem

Ergebnis, dass ein schwerwiegender Einberufungsfehler vorliegt. Die

außerordentliche Hauptversammlung kann daher keine rechtmäßigen Beschlüsse

fassen.

Vor diesem Hintergrund sah sich der als Versammlungsleiter berufene

Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke gezwungen, der

Hauptversammlung mitzuteilen, dass er keine Abstimmung zu den

vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten zulassen werde. Allerdings ließ er die

Debatte zur Tagesordnung zu. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die

komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates der Balda AG mit Kandidaten von

Elector.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte der Elector GmbH bzw. ihrem

geschäftsführenden Alleingesellschafter Dr. Thomas van Aubel noch vor der

Einberufung der Hauptversammlung angeboten, den Dienstleister PR im Turm

HV-Service AG als Anmeldestelle vorzusehen, der bereits bei einer Vielzahl

von Hauptversammlungen der Balda AG tätig gewesen war. Dieses Angebot

lehnte Elector ab und gab in der von ihr veröffentlichten Einladung zur

Hauptversammlung stattdessen eigenmächtig die Haubrok Corporate Events GmbH

als Anmeldestelle an.

Der Fehler bei der Einberufung der Hauptversammlung ist allein der Elector

GmbH zuzurechnen. Die Kosten, die ihr bei der Einberufung und Vorbereitung

der Hauptversammlung entstanden sind, können daher nicht von der Balda AG

erstattet werden.

Kontakt Balda AG:

Frank Elsner

Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH

Tel.: +49 – 89 – 99 24 96 30

Mail: office@elsner-kommunikation.de

Über Balda

Balda ist ein Anbieter hochwertiger Lösungen aus Kunststoff für qualitativ

anspruchsvolle Anwendungsbereiche in der Medizintechnik, der optischen

Industrie, der Automobilindustrie und anderen industriellen

Spezialgebieten. Balda ist mit seinen operativen Geschäftsbereichen Balda

Medical und Balda Technical international tätig und verfügt über

Produktionsstandorte in Deutschland und in den USA. Der Erfolg des

Unternehmens, das weltweit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

beschäftigt, basiert auf dem Einsatz modernster, kosteneffizienter

Technologien und auf der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den

Kunden. Die Aktie der Balda AG (ISIN: DE0005215107) ist im SDax-Segment der

Deutschen Börse notiert. Das Geschäftsjahr endet am 30. Juni.

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www.balda-medical.de

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